"Der Mensch sollte den Tieren gegenüber Güte zeigen, denn wer grausam zu ihnen ist, wird den Menschen gegenüber ebenso unempfindlich sein."
Immanuel Kant (1724-1804)
Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2012
*** Do, 17.05.2012 - Abholung aller Hunde aus dem Tierheim Regen ***
*** Zur aktuellen Lage im TH Regen siehe >> News ***
*** Aktuelle Presse/Leserbriefe >> Dokumente/PNP ***
Aktionsgemeinschaft Tierfreunde Landkreis Regen
... unter diesem Namen unterzeichneten 30 Bürger im April 2011 einen >> Offenen Brief, um den langjährigen schweren Missständen im Tierheim Regen Pometsauer Mühle, Bayerischer Wald, ein Ende zu machen. Die Aktionsgemeinschaft ist eine Gruppe aus ehemaligen ehrenamtlichen Helfern im Tierheim, ehemaligen und aktuellen Vereinsmitgliedern, Gassigehern, Tierheimbesuchern und Tierinteressenten. Diese Website informiert neben der aktuellen Entwicklung auch darüber, wie aggressiv der amtierende Vorstand des Kreistierschutzvereins von jeher mit kritischen Helfern umgeht - von "Vergraulung" und Hausverboten über Vereinsausschlüsse ohne vorherige Anhörung bis hin zu massiven rechtsanwaltlichen Einschüchterungsversuchen sowie - aktuell - Strafanzeigen gegen zwei unserer Zeugen und gerichtlichen Schritten.
Das Gerichtsverfahren am 13.03.2012
Am 13.03.2012 fand am Landgericht Deggendorf das zivilrechtliche Verfahren zwischen dem Kreistierschutzverein Zwiesel-Regen-Vichtach e. V. als Kläger und Mitgliedern der Aktionsgemeinschaft als Beklagten statt. Am Landgericht herrscht Anwaltszwang. Der Tierschutzverein, damals vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Ingrid Hartmann und den 2. Vorsitzenden Herrn Johannes Molitor, hatte im Herbst 2011 beim Landgericht Deggendorf Klage gegen 9 Mitglieder der Aktionsgemeinschaft auf Widerruf und Unterlassung des offenen Briefes (bzw. zentraler Passagen daraus) eingereicht, vgl. hierzu auch >> Dokumente/Rechtsanwaltsschreiben und >> News vom 8. Dezember 2011.
Das Landratsamt Regen und Landrat Michael Adam beraumten für den 11. Januar 2012 einen runden Tisch am Landratsamt ein, für Vertreter des Landratsamts, des Veterinäramts, des Tierschutzvereins und der Aktionsgemeinschaft.
Die Aktionsgemeinschaft bat aufgrund ihrer Position als "Beklagte" um Verschiebung des Termins, dem wurde nicht nachgekommen. Die Aktionsgemeinschaft schickte daher lediglich einen neutralen Vertreter zu dem Termin. Am runden Tisch wurde seitens des Landratsamtes eine außergerichtliche Einigung angeregt (Aktionsgemeinschaft nimmt alle Vorwürfe aus dem Netz, im Gegenzug zieht der Tierschutzverein die Klage zurück). Die Aktionsgemeinschaft ging darauf nicht ein.
Verlauf der Verhandlung:
Der Zivilprozess vor dem Landgericht Deggendorf wuchs sich zu einem 4-stündigen Beratungs- und Verhandlungsmarathon aus, mit mehrmaligen Unterbrechungen und einiger Verwirrung. So lag beispielsweise die Replik der Anwältin des Tierschutzvereins auf die Klageerwiderung der Beklagten erst am 12.03.2012 mittags dem Gericht vor und erreichte auch die Anwälte der Beklagten erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung. Beide Beklagtenvertreter beantragten daher, dieses Vorbringen als verspätet zurückzuweisen. Die Kammer behielt sich dies vor. Für die Klägerseite anwesend war lediglich Herr Johannes Molitor als Vorstand des Kreistierschutzvereins. Aus der Replik der Rechtsanwältin des Vereins, welche von den Beklagten nur überflogen werden konnte, ging unter anderem hervor, dass Frau Ingrid Hartmann aufgrund ihres Rücktritts bei den Neuwahlen am 2. Dezember 2011 nicht länger Vertreterin der Klägerseite sei, sondern ab sofort Zeugin (und daher nicht anwesend). Tierärztin Frau Karola Wach sei aufgrund ihrer Neuwahl zum 3. Vorstand nicht länger Zeugin, sondern stehe nun auf der Klägerseite.
Die Richter merkten sinngemäß an, die Klärung der Frage von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sei grundsätzlich besser vor einer Strafkammer als vor einer Zivilkammer aufgehoben. Sie zogen sich dann für längere Zeit mit den Anwälten zu Beratungen über einen Vergleich zurück, Kläger und Beklagte waren hierbei nicht anwesend. Der Vorsitzende Richter las anschließend den Vergleichsvorschlag des Gerichts vor. Es folgten weitere Unterbrechungen. Der Vergleichstext wurde nochmals überarbeitet, die Beklagten brachten auch vor Gericht noch ein paar Punkte vor. So warf beispielsweise eine der Beklagten, die 8 Jahre lang ehrenamtlich im Tierheim gearbeitet hatte, ein, sie lasse sich nicht als Lügnerin bezeichnen.
Es kam schließlich zu folgendem
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Vergleich:
1. Die Parteien sind sich einig, dass im Interesse des Tierschutzes nicht eine Aufarbeitung der Vergangenheit im Vordergrund steht, sondern eine konstruktive Gestaltung der Zukunft im Sinne der gemeinsamen Sache.
2. Der Kläger erkennt an, dass es in der Vergangenheit berechtigte Beanstandungen im Tierheim Regen gegeben hat.
3. Die Beklagten dürfen auch in Zukunft von ihrem Recht auf sachliche und konstruktive Kritik Gebrauch machen. Sie werden sich aber erst an die Öffentlichkeit wenden, wenn der Vorstand des Klägers und/oder das Veterinäramt auf eine schriftliche Beanstandung binnen einer angemessenen Frist nicht im Sinne einer erforderlichen Abhilfe reagiert haben.
4. Zur Wiedererlangung einer Vertrauensbasis zwischen den Parteien verzichtet der Kläger mit sofortiger Wirkung auf das gegenüber den Beklagten ausgesprochene Hausverbot, soweit es das Ausführen und Abholen von Hunden aus dem Tierheim betrifft. Der Kläger gestattet den Beklagten außerdem den Zutritt zum Tierheim in dem Maße, in dem er ihn auch der Öffentlichkeit gestattet. Die Beklagten verpflichten sich, für die Dauer eines Jahres von einer weitergehenden Mitarbeit im Tierheim abzusehen und keinen Aufnahmeantrag beim Kläger zu stellen.
5. Die Parteien nehmen evtl. gestellte wechselseitige Strafanträge zurück.
6. Beide Parteien können den Text dieses Vergleiches in der Presse und im Internet veröffentlichen.
7. Ehrverletzende Bezeichnungen, wie die Bezeichnungen als Lügner und Betrüger, werden von den Parteien im Internet gelöscht. Bezüglich ehrverletzender Äußerungen in der Vergangenheit werden die Parteien wechselseitig keine Strafanträge mehr stellen.
8. Die Kostenentscheidung bleibt dem Gericht analog § 91 a ZPO überlassen, § 98 ZPO ist abbedungen.
Vorgelesen und genehmigt.
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Und was bedeutet das nun? Anmerkungen für Nicht-Juristen:
- "Abbedungen" (Punkt 8) bedeutet soviel wie "außer Kraft gesetzt". Das Gericht entscheidet, wer wieviel bezahlt.
- "Vergleiche" sind heute im Zivilrecht wohl sehr üblich und beliebt, da sie Verfahren abkürzen.
- Mit dem oben geschlossenen Vergleich ist die Klage des Tierschutzvereins vom Tisch, der Kläger erkennt an, dass es in der Vergangenheit berechtigte Beanstandungen im Tierheim Regen gegeben hat (Punkt 2), die Beklagten haben laut ihren Anwälten die Äußerungen im offenen Brief weder zu widerrufen noch zu unterlassen.
Die Situation Ende 2011 bis Mitte März 2012:
In den letzten Monaten wurde es vielfach so dargestellt, als sei nun alles gut im Tierheim Regen. Hinter den Kulissen und in den konkreten Abläufen sieht die Welt jedoch ganz anders aus. Nach den vorgezogenen Neuwahlen des Tierschutzvereins am 2. Dezember 2011 gibt es an der obersten Vereinsspitze keine wesentliche Veränderung. Der alte Vorstand des Kreistierschutzvereins regiert in Person von Johannes Molitor, langjähriger 2. Vorstand, weiter. Er tritt an die Stelle von Ingrid Hartmann, bisher 1. Vorstand und noch bis August 2011 Tierheimleiterin, jetzt Ehrenvorsitzende. Einen Leserbrief von Laura Geiger, dem neuen 2. Vorstand, finden Sie unter >> Dokumente/Wochenblatt (Artikel vom 04.04.2011; der oberste Leserbrief stammt von der Rechtsanwältin des Tierschutzvereins). Zur aktuellen Lage im Tierheim siehe bitte die >> News.
Der Verlauf ab März/April 2011:
Die Negativpresse ab Ende März 2011 infolge der "Rauswürfe" und Hausverbote eines Vereinsmitglieds und der ehrenamtlichen Webdesignerin ohne vorherige Anhörung (vgl. Chronologie auf der Hauptseite >> Dokumente, >> Dokumente/PNP und >> Dokumente/Wochenblatt) hat zusammen mit den Aktionen der im April 2011 gegründeten Aktionsgemeinschaft Druck auf die Tierheimverantwortlichen und das Veterinäramt aufgebaut.
Der öffentliche Druck der Aktionsgemeinschaft und ihre Unbeugsamkeit gegenüber Einschüchterungsversuchen (vgl. >> Dokumente/Rechtsanwaltsschreiben) sorgen seit dem Frühjahr 2011 im Tierheim für "äußere" Verbesserungen, die zuvor stets abgelehnt wurden: verbesserte Sauberkeit, Entrümpelung, Hundeschur, Einstellung einer weiteren Arbeitskraft, Ernennung der Angestellten Frau Andrea Schneider zur neuen "Tierheimleiterin" im August 2011 - jahrzehntelang war die erste Vereinsvorsitzende gleichzeitig Tierheimleiterin, kontrollierte sich also selbst - und Einleitung von Renovierungsmaßnahmen. Zuvor hatte es über all die Jahre und noch bis März 2011 zu den diversen Verbesserungsvorschlägen stets lapidar geheißen: "Kein Geld."
Nach der vom Vereinsvorstand befohlenen Abschaltung der neuen, erfolgreichen Tierheim-Website im März 2011 (parallel zu den erwähnten "Rauswürfen") lief die Tiervermittlung über Monate hinweg wieder sehr schlecht. Unter den vermittelten Neuzugängen bei den Hunden gab es einige Fehlvermittlungen. Die vom Vereinsvorstand gerne angeführte "fast 100%ige Trefferquote" gehört - wie vieles andere - ins Reich der Märchen. Aufgrund der Negativschlagzeilen und abschreckenden Restriktionen kamen ab April 2011 wieder nur sehr wenige Interessenten und Gassigeher ins Tierheim - die Situation war wieder ähnlich wie im Herbst 2010 und davor.
Die Aktionsgemeinschaft Tierfreunde hat daher - neben den Appellen auf dieser Website - im vergangenen Sommer 5000 Flyerkarten (s. u.) im Landkreis REG und westlichen Landkreis FRG verteilt mit dem Hilferuf, das Tierheim zu besuchen und Tiere zu adoptieren. Die Aktionsgemeinschaft bemüht sich außerdem seit Monaten intensiv darum, auch überregional Interessenten für die "Langzeitinsassen" im Tierheim zu finden.
Im Juli 2011 konnten nach zähem Ringen die beiden Höckerschwäne nach 19 Jahren Tierheimaufenthalt und im Herbst 2011 durch unser Bemühen um Interessenten vier alte Hunde vermittelt werden. Alle saßen viele Jahre, zwei davon über 10 Jahre lang im Tierheim Regen, vgl. Tierheimtiere >> Schwäne und >> Hunde im Tierheim. Im Spätherbst 2011 - kurz vor den Neuwahlen also - vermittelte man schließlich die Huftiere (vgl. >> Tierheimtiere/Huftiere) und die restlichen Wasservögel, was bis dahin stets strikt verweigert worden war, sowie noch etliche weitere (Klein)Tiere, vgl. >> News.
Die Neuerungen und Vermittlungen der letzten Monate deklariert man nun als eigenen Verdienst - und verleumdet die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft weiterhin öffentlich als Lügner.
Unsere Forderungen: Neuer erster Vereinsvorstand, kompetentes Personal, moderne Vermittlung
Die Tiervermittlung ist die Hauptaufgabe eines Tierheims. Ein gutes Tierheim schreibt kein einziges Tier ab. Es betreibt die Vermittlung aktiv und überregional mithilfe neuer Medien und eines bundesweiten Partner-Netzwerks aus Pflegestellen, Tiertrainern und anderen Hilfsorganisationen (für best. Tierarten, Hunderassen und Rassemixe, Tiersenioren etc.). Dies ist heute in guten Tierheimen gängige Praxis und allemal tierfreundlicher und kostengünstiger, als ein Tier bis zu seinem Lebensende in einem Tierheimzwinger einzusperren (siehe z. B. Achim und Susi unter >> Tierheimtiere/Hunde und >> Bilder). Die langjährige Verwahrung von Tieren im Tierheim ist ebenso tierfeindlich wie das "System Patentier".
Für so viele Tiere in den letzten Jahrzehnten bedeutete das Tierheim Regen das grausame Urteil "lebenslänglich", das Tierheim war Verwahranstalt und Einbahnstraße. Die hiesige Bevölkerung meidet das Tierheim aufgrund seines schlechten Rufs. Dieser wird sich - egal was man nun auf Druck hin verändert - nicht verbessern, solange die langjährigen Akteure an der Vereinsspitze im Amt sind.
Die Tiere im Tierheim Regen brauchen Hilfe von außen. Sie brauchen öffentliche Präsenz im Tierheim, Fürsprecher und Interessenten. Bitte verbreiten Sie unsere Informationen, besuchen Sie das Tierheim und unterstützen Sie unsere Resolution!
siehe >> Appell & Kontakt; >> Online-Resolution
Regen, im März 2012
Diese Website ist online seit Ende Mai 2011 und wird laufend aktualisiert.
